Aufgaben Datenbank

08.06.01.05 (Nordrhein-Westfalen) Grundieren und Spritzlackieren von Industrieerzeugnissen

Laufende Nr
607
SYS_1
08
SYS_2
08.06
SYS_3
08.06.01
SYS_4
08.06.01.05
ORGEINHEIT
Oberflächenbehandlung
UNB
Produktion
AUFGFAM
Lackieren
ERAAA
Grundieren und Spritzlackieren von Industrieerzeugnissen
Tarifgebiet
Nordrhein-Westfalen
BAY
BER
BRB
BW
Mitte
NRW
EG 5
NS
NV
SAC
SAH

EA

Teilaufgaben

Ausführliche Beschreibung

Vorbereiten des Arbeitsplatzes und der Werkstücke

Wasserberieselte Spritzkabine/Absaugung einschalten, Ofenanlage einschalten und Parameter (z.B. Einbrenndauer, Temperatur) nach Vorgabe (z.B. Arbeitsplan, mündliche Anweisung) einstellen. Spritzpistolen anschließen und Düse nach Lackmusterblech auswählen. Teile (z.B. Maschinenteile, Gussgehäuse) werden in Behältern angeliefert bzw. sind am Arbeitsplatz bereitgestellt. Teile reinigen (entfetten), Roststellen entfernen, bearbeitete Stellen nach Vorgabe maskieren (z.B. mit Stopfen, Klebeband, Aufkleber). Rührwerk entsprechend Vorgaben mit Grundierung bzw. Lackfarbe und weiteren Lackkomponenten auffüllen und mischen, Spritzpistolenbecher auffüllen.

Grundieren der Teile

Vertiefungen und Schweißstellen spachteln und lackierfähig schleifen. Grundierung aufbringen und Teile zum Trocknen ablegen. Sichtprüfen, ggf. Nacharbeiten der Grundierung.

Spritzlackieren und Prüfen der Teile

Decklackierung unter Berücksichtigung der geforderten Oberflächengüte (z.B. Strukturstärke) aufbringen. Ofenanlage mit Teilen zur Trocknung bzw. zum Einbrennen beschicken. Nach dem Trocknen Teile abnehmen und demaskieren.

Wartungs- und Reinigungsarbeiten, Störungsbehebung

Wartungs- und Reinigungsarbeiten nach Vorgabe durchführen. Kleine Störungen beheben (z.B. durch Filterreinigung, Wechseln von Düsen).

BBG

StufePunkte
1.1.Arbeitskenntnisse
Für Kenntnis der verschiedenen Oberflächenstrukturen und Teilevielfalt Anlernen ab sechs Monate bis zu einem Jahr.
532
1.2.Fachkenntnisse
1.3.Berufserfahrungen
2.Handlungs- und Entscheidungsspielraum
Die Vorbereitungsarbeiten, das Grundieren, das Spritzlackieren und Prüfen sowie die Wartungs- und Reinigungsarbeiten einschl. der Behebung kleinerer Störungen sind im Einzelnen vorgegeben.
12
3.Kooperation
Erforderliche Kommunikationsanforderungen beschränken sich auf einfachen Informationsaustausch.
12
4.Mitarbeiterführung
Kein Führen erforderlich.
10
Punkte Gesamt36